In der Rechtspraxis stellt sich immer wieder die Situation, dass zwei Unternehmen mit Sitz außerhalb Österreichs die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts vereinbaren möchten. Diese Konstellation tritt insbesondere dann auf, wenn es sich bei den Parteien um ausländische Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen handelt, die ihre Rechtsstreitigkeiten am Sitz der Muttergesellschaft konzentrieren wollen. Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung (1 Ob 240/02d) zum dahinter stehenden Problem des erforderlichen Auslandsbezugs bei internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen eine nicht zutreffende Rechtsansicht vertreten und darüber hinaus allgemeine Aussagen zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen, die der Richtigstellung bedürfen.