Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen Frankreichs fest:
- durch unrichtige Umsetzung der RL 90/313/EWG des Rates vom 7. Juli 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt in folgenden Fragen:EuGH 26. 6. 2003, Rs C-233/00 (Kom/Frankreich)