Die Zulässigkeit von Vorabentscheidungsersuchen österreichischer Behörden und Gerichte war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rsp des EuGH. Der folgende Beitrag analysiert diese Judikatur und geht sodann der Frage nach, welche Schlussfolgerungen aus dem Urteil des EuGH in der Rs Lyckeskog für die Vorlagepflicht österreichischer Gerichte iSv Art 234 EG zu ziehen sind. In dieser Entscheidung hat der EuGH jüngst festgestellt, dass ein Berufungsgericht, gegen dessen Entscheidungen noch ein ao Rechtsmittel beim Höchstgericht eingereicht werden kann, kein letztinstanzliches Gericht ist, das zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens verpflichtet wäre. Abschließend werden einige praktische Rechtsfragen rund um die Einbettung des Vorabentscheidungsverfahrens in das österreichische Verfahrensrecht erörtert.