vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Umfang der Unterlassungsexekution nach § 355 EO - Aktuelle Abgrenzungsfragen zwischen Handlungs- und Unterlassungsexekution bei Beseitigungsansprüchen*)*) S dazu die E des OGH 3 Ob 215/02t und 3 Ob 321/02f, abgedruckt in diesem Heft auf S 290 ff.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Thomas Klickawbl 2003, 260 Heft 6 v. 27.6.2003

In der E OGH 3 Ob 215/02t vom 18. 12. 2002 hatte der OGH zu der Rechtsfrage Stellung zu beziehen, ob das von ihm in Wettbewerbssachen praktizierte System, Beseitigungsansprüche bei gleichgerichteten Zustandsstörungen über den Weg der Unterlassungsexekution zu vollstrecken (und in diesen Fällen vom Erfordernis eines expliziten Beseitigungstitels abzusehen), auch auf Fälle des § 1330 ABGB, dh außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses anzuwenden ist. Der folgende Beitrag untersucht im Einzelnen, ob die vom OGH für seine ablehnende Haftung angeführten Argumente stichhaltig sind und ob sich aus dieser Entscheidung weitergehende Konsequenzen ergeben könnten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte