§§ 179 Abs 3, 205 Abs 2, 213 Abs 1, 215, 239 ff, 247 AktG:
Entgegen dem zu restriktiven Wortlaut des § 205 Abs 2 AktG sind auf die Gesellschaft in Liquidation auch die Bestimmungen der nachfolgenden Teile des AktG anwendbar, sofern sich aus dem Abwicklungszweck nichts anderes ergibt.