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Keine Einstandspflicht des stillen Gesellschafters im Konkurs bei geleisteter Einlage

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2003/151wbl 2003, 238 Heft 5 v. 22.5.2003

§ 187 HGB:

Mit der Erbringung seiner Einlage hat der atypische stille Gesellschafter auch seine Zahlungspflicht im Verhältnis zu einem Verein erfüllt, gegenüber dem er sich zur Bezahlung eines Benutzungsentgelts für ein Timesharing-Objekt im Hotel der Gesellschaft verpflichtet hat. Er kann bei Eröffnung des Konkurses über die Gesellschaft nicht vom Verein in Anspruch genommen werden.

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