vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigung und ausländische Dienstzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/116wbl 2003, 184 Heft 4 v. 17.4.2003

§ 23 Abs 1 AngG:

Nach dem Wortlaut des § 23 Abs 1 AngG sind alle Dienstzeiten, die beim selben Dienstgeber in unmittelbar vorangehenden Dienstverhältnissen zurückgelegt wurden, für die Abfertigung zu berücksichtigen. Zwischen ausländischen und inländischen Zeiten wird nicht differenziert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!