1. Binnenmarkt
a) Das Gemeinschaftspatent1)
steht seit der Ratstagung vom 3. März zumindest in seinen Grundzügen fest. Dieser Beschluss wurde dann von den Staats- und Regierungschefs auf ihrer Tagung vom 21. März nach Vorlage eines überarbeiteten Vorschlags der Kom auf der Grundlage der Art 308, 225a und 229 EG bestätigt. Für die strittigen Fragen wurden folgende Lösungen gefunden: