§ 26 GmbHG; § 11 FBG:
Die Anmeldung der Übertragung eines Geschäftsanteils einer GmbH beim Firmenbuchgericht hat durch den Geschäftsführer persönlich zu erfolgen bzw muss dieser eine Spezialvollmacht erteilen.
Da der Geschäftsführer die formelle und materielle Richtigkeit des Übertragungsaktes und seine Wirksamkeit prüft und für die Richtigkeit seiner Erklärung haftet, ist die Anmeldung des Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch durch einen Rechtsanwalt unter Hinweis auf eine allgemeine Vollmachtserteilung nicht ausreichend.