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Austritt bei Gruppenarbeitsverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/50wbl 2003, 89 Heft 2 v. 24.2.2003

§ 82a lit b GewO 1859:

Bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber einen Grund zum vorzeitigen Austritt gesetzt hat (hier: Ehrenbeleidigung), ist bei einem Gruppenarbeitsverhältnis auch sein Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppe zu berücksichtigen.

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