vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wartezeit bei Aktienoptionen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2003/301wbl 2003, 536 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 879 Abs 1 ABGB; § 16 AngG:

Eine Vereinbarung, mit der einem Arbeitnehmer ein Optionsrecht auf den Bezug von Aktien eingeräumt wird, das erst nach Ablauf von 5 Jahren ausgeübt werden kann, ist rechtswirksam.

Es ist auch zulässig, das Optionsrecht davon abhängig zu machen, dass das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Wartezeit noch aufrecht ist. Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach überwiegend abgelaufener Wartezeit gekündigt, bedarf der Verlust der Optionsrechte einer sachlichen Rechtfertigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!