Art 234 EG:
EuGH 11. 9. 2003, Rs C-13/01 (Safalero Srl)
Der Einführer von Fernsteuerungen für Spielflugzeuge wandte sich gegen deren Beschlagnahme bei seinem Händler, weil er darin einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr sah. Seine Klage wurde vom italienischen Gericht abgewiesen, weil nur der Händler von der Beschlagnahme betroffen war. Es kam zur Vorlage an den EuGH, der zu Recht erkannte: