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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 2003, 5181 Heft 11 v. 20.11.2003

1. Wettbewerb

a) Der Technologietransfer

soll durch eine neue VO der Kom und Leitlinien auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden, wofür die Kom ihre Entwürfe vorstellte1)1) ABl C 235/03 , 10 und 17. .

Die zZ in Kraft stehende GruppenfreistellungsVO für Technologietransfer-Vereinbarungen2)2) VO (EG) Nr 240/96, ABl L 31/96, 2. fand in der öffentlichen Aussprache im Gefolge einer von der Kom am 20. Dezember 2001 veröffentlichten Bewertung wenig Gnade und so entschloss sie sich, eine neue VO auszuarbeiten:

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