Art 1/2, 6/1/c und des Anh III/4 der RL 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein:
EuGH 10. 7. 2003, Rs C-246/00 (Kom/NL)
1. Art 1/2 der RL sieht die gegenseitige Anerkennung der in einem anderen MS ausgestellten Führerscheine ohne weitere Formerfordernisse vor (Urteile Skanavi - Chryssanthakopoulos, Rdn 26 und Awoyemi, Rdn 41). Dabei handelt es sich um eine klare und unbedingte Verpflichtung, bei deren Erfüllung die MS über keinen Ermessensspielraum verfügen (Urteil Awoyemi, Rdn 41).