Bevollmächtigung nach Fristablauf bewirkt nicht Rechtswirksamkeit früherer Verfahrenshandlungen bei Wiederaufnahme im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren
RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2003/284wbl 2003, 500 Heft 10 v. 20.10.2003