b) Art 8/1/b und 8/2/a/ii der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 9. 7. 2003, Rs T-156/01 und T-162/01 (Laboratoires RTB SL - GIORGI/GIORGIO)
Auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke ist nach Art 8/1/b die Eintragung einer Marke ausgeschlossen, wenn wegen Gleichheit oder Ähnlichkeit der beiden Marken und der durch sie bezeichneten Waren oder Leistungen die Gefahr von Verwechslungen in dem Gebiet besteht, in dem die ältere Marke Schutz genießt. Als ältere Marken gelten die in einem MS eingetragenen Marken mit einem früheren Anmeldetag als dem Tag der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke (Art 8/2/a/ii).