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2. Gewerbliches Eigentum

RechtsprechungEuroparecht*wbl 2002/271wbl 2002, 412 Heft 9 v. 20.9.2002

b) Art 3/1, 4/1, 13/1+2 und 17 der VO (EWG) Nr 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel:

EuGH 25. 6. 2002, Rs C-66/00 (Dante Bigi)

Im Falle eines im Gebiet von Parma hergestellten Käses, der nicht die Eigenheiten des seit 1996 als Ursprungserzeugnis geschützten Parmesan-Käses (Parmigiano Reggiano) aufwies, jedoch außerhalb Italiens als Parmesan unter Hinweis auf seine Herkunft aus dem Gebiet Parma vermarktet wurde, erkannte der EuGH zu Recht:

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