§§ 863, 879 Abs 1 ABGB; § 2 AVRAG:
Droht der Arbeitgeber mit einer Kündigung für den Fall, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen und läuft deshalb eine Verfallsfrist von drei Monaten ab, ist die Berufung des Arbeitgebers auf den Verfall der Ansprüche sittenwidrig.