Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 6. 6. 2002, Rs C-146/01 (Kom/Belgien)
Belgiens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 90/641/ Euratom des Rates vom 4. Dezember 1990 über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind.