Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 30. 5. 2002, Rs C-323/01 (Kom/Italien)
Italiens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 98/101/EG der Kom vom 22. Dezember 1998 zur Anpassung der RL 91/157/EWG des Rates über gefährliche Stoffen enthaltende Batterien und Akkumulatoren an den technischen Fortschritt.