1. Binnenmarkt
a) Die RL über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen,
die den Verbraucherschutz insofern abrundet, als die allgemeine FernabsatzRL1) die Finanzdienstleistungen von ihrem Anwendungsbereich ausklammert, war bereits anlässlich der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes gewürdigt worden2). Bis zu ihrer endgültigen Verabschiedung durch den Rat am 27. Juni erfuhr die RL aber doch grundlegende Veränderungen: