Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 25. 4. 2002, Rs C-396/00 (Kom/Italien)
Italiens gegen die RL 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser: Nach ihrem Art 4 sind Abwässer von Gemeinden mit mehr als 15 000 EW ab 2001 einer Zweit- oder gleichwertigen Behandlung zu unterziehen. Werden diese in empfindliche Gebiete eingeleitet, gilt diese Verpflichtung für Gemeinden ab 10 000 EW und ab 1999.