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Klage der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2002/187wbl 2002, 281 Heft 6 v. 20.6.2002

§§ 35 Abs 1 Z 6, 39 Abs 4 GmbHG:

Sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Geschäftsführung für die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten die Zustimmung der Generalversammlung einzuholen hat, handelt es sich hierbei um eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung, bei deren Fehlen die Klage abzuweisen ist.

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