Art 5/1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher E in Zivil- und Handelssachen (ABl 1972, L 299, 32):
EuGH 27. 2. 2002, Rs C-37/00 (Herbert Weber/Universal Ogden Services Ltd)
In der Sache eines überwiegend auf Schiffen oder bei der Gewinnung von Bodenschätzen über dem niederländischen Festlandsockel beschäftigten AN gab der EuGH folgende Auslegung der genannten Bestimmung: