b) Art 4/1/h, 73 und 74 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 5. 2. 2002, Rs C-255/99 (Anna Humer)
Über die Zulässigkeit einer Beschränkung wie jener des österr Unterhaltsvorschussgesetzes, Leistungen nur an im Inland wohnhafte Kinder zu erbringen, erkannte der EuGH zu Recht: