3215 und 8473 der Kombinierten Nomenklatur in Anh I der VO (EWG) Nr 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif:
EuGH 7. 2. 2002, Rs C-276/00 (Turbon International GmbH)
Über die Frage der zolltariflichen Einstufung einer Tintenkartusche ohne eingebauten Druckknopf, bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse mit den Maßen 2,7 x 6,4 x 4,2 cm, Schaumstoff, einem Metallsieb, Dichtungen, einer Siegelfolie und einem Aufkleber, Tinte und Verpackung zur Verwendung in einem ESC-Drucker, erkannte der EuGH zu Recht: