288 EG (früher Art 215 EG-V); Art 28 der RL 92/12/EG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren:
EuG 20. 2. 2002, Rs T-170/00 (Förde-Reederei GmbH)
Über die Frage, ob aus der durch die ggst RL-Bestimmung verfügten Beseitigung der Verbrauchsteuerbefreiung ein Schadenersatz abgeleitet werden kann, erkannte das EuG zu Recht: