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Insolvenz-Ausfallgeld für die Vergangenheit bei mehreren Arbeitsverhältnissen zu ein und demselben Arbeitgeber

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2002/91wbl 2002, 130 Heft 3 v. 20.3.2002

§ 3a Abs 1 IESG:

Gem § 3a Abs 1 IESG gebührt IAG ua für das dem Arbeitnehmer gebührende Entgelt einschließlich der gebührenden Sonderzahlungen, das in den letzten sechs Monaten vor dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses fällig geworden ist.

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