Art 12 und 39/2 EG (früher Art 6 und 48/2 EG-V):
EuGH 15. 1. 2002, Rs C-55/00 (Elide Gottardo)
Einer französischen Staatsangehörigen, die nacheinander in Italien, der Schweiz und Frankreich beschäftigt war, wurde eine italienische Altersrente verweigert, weil sie die hiefür erforderliche Mindestbeschäftigungszeit, selbst unter Einrechnung der französischen Versicherungszeiten, nicht aufwies.