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Voraussetzungen einer wirksamen Zuschlagsentscheidung

RechtsprechungVergaberechtwbl 2002/66wbl 2002, 94 Heft 2 v. 20.2.2002

§§ 15 Z 15, 53a Abs 1 und 2 BVergG:

Eine wirksame ZuschlagsE liegt gem § 53a Abs 1 und 2 BVergG nur dann vor, wenn der Auftraggeber alle internen organisationsrechtlichen Vorgaben - Genehmigungen - eingehalten hat. Eine auf einer mangelhaften ZuschlagsE basierende Mitteilung nach § 53a Abs 1 BVergG an alle verbliebenen Bieter sowie ein in der Folge erteilter Zuschlag ist nichtig.

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