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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 2002, 66 Heft 2 v. 20.2.2002

1. Binnenmarkt

a) Geschmacksmuster

Neben das staatliche Geschmacksmuster, dessen Erteilung in der Gemeinschaft bereits weitgehend angeglichen worden ist1)1)RL 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen, ABl L 331/98, 1., tritt ab 2003 ein gemeinschaftliches Geschmacksmuster, das beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante eingetragen werden kann. Dadurch wird ein Schutz im gesamten Gebiet der Gemeinschaft für die Dauer von 25 Jahren gewährt. Voraussetzung für die Eintragung wird sein, dass das Muster neu ist und Eigenart besitzt, dh dass es sich von bereits bestehenden Mustern unterscheidet2)2)Wir blicken bereits gespannt den zu erwartenden Streitigkeiten zwischen EuG und den Beschwerdekammern über die Frage entgegen, ob der hiefür erforderliche „Fantasieüberschuss“ (vgl Urteil T-138/00 - Erpo = wbl 2002, 75) erkenntlich ist..

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