Probleme im Zusammenhang mit der Abberufung und Beendigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers stellen sich nicht nur im Gesellschaftsrecht sondern auch im Arbeitsrecht. So ist etwa zweifelhaft, ob schon im Anstellungsvertrag das Ende der Organstellung mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses verknüpft werden darf (Koppelungsklausel) und ob Kettenverträge mit Geschäftsführern zulässig sind. Weiters wird in diesem Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen dem abberufenen Geschäftsführer eine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann.