§§ 1014, 1153 ABGB; § 8 KollV für Angestellte bei Zahnärzten:
Der KollV für Angestellte bei Zahnärzten enthält zwar die Verpflichtung, dass eine Ordinationshilfe in Ausbildung einen anerkannten Fachkurs absolvieren muss, trifft aber keine Regelung darüber, wer die Kosten für diesen Kurs zu tragen hat.