Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 8. 11. 2001, Rs C-127/99 (Kom/Italien)
Italiens durch Nichtergreifung der in der RL 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geforderten Maßnahmen.