b) Art 17/1+2 und 18/4 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 25. 10. 2001, Rs C-778/00 (Kom/Italien)
Nach Art 18/4 kann dem Steuerpflichtigen, wenn in einem Erklärungszeitraum die zulässigen Abzüge die geschuldete Steuer übersteigen, der Überschuss entweder auf den folgenden Zeitraum übertragen oder erstattet werden.