Art 6 StGG; § 14 Abs 1 GelVerkG 1996:
Die verbindliche Festlegung von Taxitarifen für ein bestimmtes Gebiet (im konkreten Fall das Gasteinertal) stellt auf Grund der Ordnungs- und Konsumentenschutzfunktion dieses Instrumentariums keine Verletzung des Grundrechts auf Erwerbsfreiheit dar.