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Fehlende Verwechslungsgefahr von nachgeahmtem Produkt ohne Sonderrechtsschutz bei Arbeit/Lieferung auf Bestellung

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2002/358wbl 2002, 528 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 1 UWG:

Eine „vermeidbare Herkunftstäuschung“ setzt voraus, dass eine bewusste Nachahmung vorliegt, die Gefahr von Verwechslungen herbeigeführt wird und eine andersartige Gestaltung zumutbar gewesen wäre.

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