b) KomMitteilung über staatliche Beihilfen für kurzfristige Kredite in der Landwirtschaft (ABl C 44/96 , 2); Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (ABl C 74/96 , 9):
EuGH 19. 9. 2002, Rs C-114/00 (Spanien/Kom)
Mit denselben Begründungen wurde auch der Streit über die Zinsstützungen zu Gunsten der Landwirtschaft in Extremadura entschieden. Darüber hinaus traf der EuGH folgende Feststellungen: