Art 1/a/ii und 36 der RL 92/50/EWG des Rates 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge:
EuGH 17. 9. 2002, Rs C-513/99 (Concordia Bus Finland Oy Ab)
Über die Frage, ob die Erfüllung von Umwelterfordernissen in eine Ausschreibung aufgenommen werden kann, wobei feststeht, dass das Unternehmen der vergebenden Stelle diese am Besten erfüllen kann, erkannte der EuGH zu Recht: