Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 12. 9. 2002, Rs C-312/01 (Kom/Griechenland)
Griechenlands durch nicht fristgerechte Umsetzung der RL 98/78/EG des EP und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen.