Für ab dem 1. 1. 2003 eingegangene Arbeitsverhältnisse gilt mit dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz ein vollkommen neu gestaltetes Abfertigungsrecht. Neben einer Einführung in das neue System bietet der Beitrag eine kritische Auseinandersetzung mit den aus der besonderen Eile des Gesetzgebers resultierenden legistischen Schwächen, die die Praxis vor teils beträchtliche Anwendungsprobleme stellen werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der missglückten Regelung des Umstiegs vom alten in das neue Abfertigungsrecht.