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Zum Sendeverbot von (unentgeltlicher) Werbung bei Ausbildungsradios

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2002/326wbl 2002, 479 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 1 UWG; § 3 Abs 5 letzter Satz PrR-G:

Auch Werbung ohne Gegenleistung des beworbenen Unternehmers fällt mangels einer Einschränkung auf entgeltliche Werbeformen unter das Werbeverbot des § 3 Abs 5 letzter Satz PrR-G.

Im Fall eines Normverstoßes liegt nur dann kein sittenwidriges Handeln iS des § 1 UWG vor, wenn die Rechtsauffassung über die Auslegung der angeblich verletzten Norm durch das Gesetz so weit gedeckt ist, dass sie mit gutem Grund vertreten werden kann.

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