Z 3 Tarif zur Bundes-VerwaltungsabgabenVO 1983:
Bei der Ausgabe von Ökopunkten handelt es sich nicht um die Ausstellung einer Bescheinigung, einer Legitimation, eines Zeugnisses oder einer sonstigen Bestätigung im Sinne dieser Tarifpost, sondern um die - nicht in Bescheidform - erteilte Genehmigung. Sohin erfolgt die Anwendung dieser Tarifpost zu Unrecht.