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Zur Verwechslungsgefahr bei Domain-Namen

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2001/266wbl 2001, 449 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 9 UWG:

Zur Vermeidung einer unerträglichen Diskrepanz zwischen dem virtuellen und dem nicht-virtuellen Geschäftsverkehr sind die im allgemeinen Kennzeichenrecht entwickelten Grundsätze zur Verwechslungsgefahr auch bei Kollisionsfällen unter Beteiligung einer Domain oder zwischen Domains heranzuziehen.

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