Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 14. 6. 2001, Rs C-207/00 (Kom/Italien)
Italiens durch nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 97/36/EG zur Änderung der RL 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Ausübung der Fernsehtätigkeit.