RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, insb deren Art 4/2 und 5:
EuGH 10. 5. 2001, Rs C-144/99 (Kom/Nl)
Die Niederlande waren der Auffassung, die Auslegung des Art 25 des III Buches ihres Bürgerlichen Gesetzbuches durch den Obersten Gerichtshof (Hoge Rad) stelle eine ausreichende Umsetzung dar. Diese Bestimmung gibt einen Vertrauensschutz für eine vertretbare Auslegung von Erklärungen. Art 189/3 EG-V überlasse den MS die Form der Umsetzung und eine solche sei überflüssig, wenn die von der RL verfolgten Ziele im staatlichen Recht bereits erreicht seien (Urteil 29/84, Kom/Deutschland, Rdn 23).