Art 13/2 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf AN und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 3. 5. 2001, Rs C-347/98 (Kom/Belgien)
Nach Auffassung der Kom verstoße die belgische Abgabe von 13,07 % auf Renten, die wegen einer Berufskrankheit an einen in einem anderen MS wohnhaften Berechtigten gezahlt werden, dem Gemeinschaftsrecht. Für diesen sei das Recht des Wohnsitzstaates nach Art 13/2 der VO allein anwendbar.