c) Art 3/1, 4/b+c, 5/1, 6, 9, 11/1, 12 und 15/1 der RL 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren:
EuGH 5. 4. 2001, Rs C-325/99 (G. van de Water)
Anlässlich der Verarbeitung unversteuerten reinen Alkohols zu Genever sah der OGH der Nl hins des hergestellten Genevers einen Verstoß gegen das nl VerbrauchsteuerG als gegeben an, stellte jedoch die Frage, ob auch hins des noch nicht verarbeiteten reinen Alkohols der Steuertatbestand des Art 6/1 der RL erfüllt ist, worüber der EuGH über Vorlage zu Recht erkannte: