Art 2, 6 und 8 der RL 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des AG zur Unterrichtung des AN über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen:
Art 2, 6 und 8 der RL 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des AG zur Unterrichtung des AN über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen: