Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 5. 4. 2001, Rs C-100/00 (Kom/Italien)
Italiens dadurch, dass es elektrische Wasserwärmer Sicherheitsbedingungen unterworfen hat, die nicht in der RL 73/23/EWG des Rates vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen enthalten sind.